Verwaltungsvorschriften der Länder


Seit der Schöffenwahl 2018 sind durch das „Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (BGBl. I 2021, Nr. 37, S. 2099) folgende Änderungen in Kraft getreten:

  1. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG regelt nunmehr, dass die Vorschlagsliste Familienname, Vornamen, ggf. einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten soll; bei häufig vorkommenden Namen ist auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes aufzunehmen. Diese Neuregelung bezieht sich aber nur auf die Daten, die bei der Auflegung der Vorschlagliste veröffentlicht werden. Selbstverständlich müssen mit der Bewerbung gegenüber Stadt/Gemeinde und Jugendhilfeausschuss die vollständige Anschrift sowie Geburtstag und Geburtsort angegeben werden. Diese Daten dienen der Identifizierung des Bewerbers bei der Überprüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen in öffentlichen Registern (Vorstrafen, Insolvenz usw.) und sind auch für spätere Benachrichtigungen und Ladungen erforderlich.
  2. „Hilfsschöffen“ heißen jetzt „Ersatzschöffen“, Jugendhilfsschöffen fortan Jugendersatzschöffen; die Hilfsschöffenliste wurde entsprechend in Ersatzschöffenliste umbenannt (§§ 36, 45 GVG u. a.; § 35 JGG).

Aufgrund dieser Änderungen waren die Verwaltungsvorschriften der Länder anlässlich der Schöffenwahl 2023 anzupassen.

Baden-Württemberg

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV Schöffen). Vom 8. Dezember 2022 - Az: 3222-6/2 - GABl. 2023, S. 2; Die Justiz 2023, Nr. 1, S. 23
<< Text der Vorschrift >>          << Die Justiz 2023, Nr. 1 >>
<< Weitere Arbeitshilfen (elektronische Vorschlagsliste mit Ausfüllanleitung) >>

 

Bayern

Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung). Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2
(BayMBl. Nr. 672)
<< Text der Vorschrift >>          BayMBl. 2022 Nr. 672

Die hier zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulare und Formulare für Gemeinden und Jugendämter (Vorschlagslisten mit Anleitung zum Ausfüllen) sind zu verwenden.

Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung). Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2
(BayMBl. Nr. 668)
<< Text der Vorschrift >>          BayMBl. 2022 Nr. 668          Berichtigung BayMBl. 2022 Nr. 680

 

Berlin

Schaubild Schöffenwahl. Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Berlin 2022
<< Link >>

 Schaubild Jugendschöffenwahl. Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Berlin 2022
<< Link >>

 

Brandenburg

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 6. Dezember 2022 (ABl./22, [Nr. 51], S. 1003)
<< Text der Vorschrift >>           << Link zu den Anlagen >>          << Link zum Amtsblatt 2022, Nr. 51 >>

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung der Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen vom 19. November 2021. (GVBl.II/21, Nr. 95)
<< Text der Vorschrift >>           << Link zum GVBl II 2021 Nr. 95 >>

 Bremen

Allgemeine Verfügung über die Wahl der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Vom 16. Januar 2018
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018, Nr. 42, S. 150, ber. S. 181
<< Text der Vorschrift >>

Die Verwaltungsvorschrift zur Schöffenwahl in Bremen wird nicht aktualisiert (Auskunft der Freien Hansestadt Bremen, Statistisches Landesamt, Wahlamt vom 18.01.2023)

Informationen zur Schöffenwahl in Bremen (Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen). Mit Bewerbungsformularen für Bremen und Bremerhaven

 

Hamburg

Verwaltungsvorschriften sind nicht erlassen worden

 

Hessen

Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028; Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse, vom 23.01.2023
Staatsanzeiger für das Land Hessen 2023, Nr. 4, S. 156
<< Link zum Staatsanzeiger 2023, Nr. 4 >>

 

Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise für die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse zur Aufstellung von Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vom 17. Oktober 2022 – III 103/3222-14SH-001 – VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 300 – 22
Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2022, Nr. 44, S. 618
<< Text der Vorschrift >>          << Link zum AmtsBl. M-V 2022 Nr. 44 >>

 

Niedersachsen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 1.11.2022 — 3221-403.101; 31.1-11792/1 — Nds. MBl. 2022 Nr. 45, S. 1441. Mit Bewerbungsformular als Anlage 2.
<< Text der Vorschrift >>          << Link zum Nds. MBl. 2022 Nr. 45 >>

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Gem. RdErl. d. MJ, d. MI u. d. MS v. 1.11.2022 — 3221-403.29; 31.1-11792/1; 305.1-51240 — Nds. MBl. 2022 Nr. 45, S. 1445. Mit Bewerbungsformular als Anlage 2.
<< Text der Vorschrift >>          << Link zum Nds. MBl. 2022 Nr. 45 >>

 

Nordrhein-Westfalen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV). AV d. Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 4.3.2009 – JMBl. NRW S. 70, MBl. NRW. 2009, S. 134, geändert durch Allgemeinverfügung/Runderlass vom 22. Februar 2011 (MBl. NRW. 2011, S. 88), 7. Dezember 2017 (MBl. NRW. 2017, S. 1031), 6. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2022, S. 1001)
<< Link zur Vorschrift >>          << Link zum MBl. NRW. 2022, S. 1001 >>

 

Rheinland-Pfalz

Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 6. Dezember 2022 (JM 3221-0002) – MinBl. 2022, S. 275; JBl. 2022, S. 135
<< Text der Vorschrift >>

 

Saarland

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028. AV des MdJ Nr. 11/2022 vom 24. November 2022
<< Link >>   Download WinZip (3 Dateien)

 

Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt – VwV Schöffenamt). Vom 3. Januar 2023. SächsABl. 2023 Nr. 3, S. 93
<< Text der Vorschrift >>          Anlage 4: Erklärung nach § 44a DRiG

 

Sachsen-Anhalt

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen. Gem. RdErl. des MJ, MI und MS vom 20.12.2007 – 3221-401.44, MBl. LSA 2007, S. 978. Zuletzt geändert durch Gem. RdErl. des MJ, MI und MS vom 30.01.2023 (MBl. LSA 2023, S. 34)
<< Text der Vorschrift >>           Anlage 2: Erklärung nach § 44a DRiG

Schleswig-Holstein

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Allgemeinverfügung des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz vom 08.06.2022 – II 302/3221-1-15 – Amtsbl. Schl.-H. 2022, Nr. 20-29, S. 699; SchlHA 2022 Nr. 7, S. 268
<< Text der Vorschrift >>
 

Thüringen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen. Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2022 (3221-1169/2017). Anlage 1: Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe. Anlage 2: Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffin/Jugendschöffe.
Thüringer Staatsanzeiger 2022, Nr. 45, S. 1348-1363
<< Text der Vorschrift >>          Anlage 4: Erklärung nach § 44a DRiG


<< nach oben >>

 

Schöffenwahl 2023

Ziel der Kampagne der PariJus gGmbH ist, die Qualität der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz und damit die Rechtsprechung insgesamt zu verbessern.