10 Schritte zum Schöffenamt


 1.  Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie anhand der Anforderungen an das Amt, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wenn Sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnen, hören Sie auf zu lesen.

 2.  Machen Sie sich sachkundig über das Schöffenamt – über die Rechte und Pflichten der Schöffen und auch zu Schwierigkeiten (z. B. mit dem Arbeitgeber), die das Amt mit sich bringen kann. Entscheiden Sie, ob Sie sich als Schöffin bzw. Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder in Jugendstrafsachen bewerben wollen. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen neben den allgemeinen Voraussetzungen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Auf der Webseite der PariJus gGmbH oder ggf. im Internetangebot Ihrer Gemeinde finden Sie Informationen, evtl. mit Links zu ausführlichen Darstellungen oder Hinweisen auf Informationsveranstaltungen für Interessenten.

 3.  Füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Das Formular enthält nicht nur Felder für die gesetzlich vorgeschriebenen Daten. Freiwillige Angaben über ihre Motivation zur Bewerbung sollen den Wahlgremien die Entscheidung über die Bewerber erleichtern. Sie können Ihre Bewerbung begründen oder den Wunsch äußern, bei einem bestimmten Gericht eingesetzt zu werden. Beim Landgericht kommen auch Einsätze in länger dauernden Umfangsverfahren in Betracht. Arbeitnehmer oder Unternehmer eines kleinen Betriebes können sich dann für das Schöffenamt beim Amtsgericht mit überschaubaren Verfahrensdauern bewerben. Zwar entscheidet erst der Schöffenwahlausschuss, wer zum Amts- oder Landgericht gewählt wird; er kann aber Ihren Wunsch bei entsprechender Begründung berücksichtigen, ist aber daran nicht gebunden.

 4.  Oftmals ist es von Vorteil, sich von einer gesellschaftlichen oder politischen Organisation vorschlagen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltung, ob eine Organisation, der Sie angehören, um Vorschläge gebeten wird. In einigen Gemeinden werden vorrangig Vorschläge berücksichtigt, die von den Fraktionen der Gemeindevertretungen, den sie tragenden Parteien bzw. politischen Vereinigungen oder von anderen gesellschaftlichen Organisationen (Kirchen, Gewerkschaften, Vereine usw.) gemacht werden. Diese können Sie auch vorschlagen, wenn Sie ihnen nicht angehören. Sie können auch Mitglieder der Gemeindevertretung oder des Jugendhilfeausschusses ansprechen und um Unterstützung der Bewerbung bitten.

 5.  Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Sie mit der Verwendung Ihrer Daten im Wahlverfahren einverstanden sind und für den Fall der Wahl das Amt annehmen. Füllen Sie das Bewerbungsformular auch aus, wenn Sie von einer Organisation vorgeschlagen werden. Wenn Sie sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben wollen, müssen Sie das Formular an die Verwaltung Ihrer Gemeinde schicken (lassen). Wenn Sie Jugendschöffin bzw. -schöffe werden wollen, muss das Formular an das für Ihre Gemeinde zuständige Jugendamt – ggf. beim (Land)Kreis – geschickt werden.


Weitere Informationen zum Schöffenamt:

<< Rechtliche Stellung der Schöffinnen und Schöffen >>
<< Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt >>
<< Literatur und Informationen über das Schöffenamt >>
<< Schutz am Arbeitsplatz >>
<< Glossar mit Begriffen zum Schöffenamt >>


 6.  Nur wenn Sie von der Gemeindevertretung bzw. dem Jugendhilfeausschuss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf eine Vorschlagsliste gewählt wurden, können Sie im nächsten Schritt zur Schöffin bzw. zum Schöffen gewählt werden. Über die Aufnahme in eine Vorschlagsliste erhalten Sie Kenntnis, wenn die Listen für eine Woche öffentlich ausgelegt werden. Die Bekanntmachung der Termine erfolgt in ortsüblicher Weise (Aushang, Amtsblatt, Tagespresse, Internet). Wenn Sie auf der Vorschlagsliste stehen, können Sie ein Mitglied des Schöffenwahlausschusses, dem neben einem Amtsrichter und einem Vertreter der Verwaltung sieben Vertrauenspersonen angehören, von Ihrer Bewerbung überzeugen und um Unterstützung bitten.

 7.  Die Vorschlagslisten enthalten mindestens die doppelte Zahl an Bewerbern; erst im Schöffenwahlausschuss wird die benötigte Zahl an Schöffinnen und Schöffen gewählt. Der Wahlausschuss entscheidet, wer am Amts- oder Landgericht und wer als Hauptschöffin oder -schöffe bzw. Ersatzschöffin oder -schöffe für die nächste fünfjährige Amtsperiode tätig sein wird. Wurden Sie vom Wahlausschuss Ihres Amtsgerichts gewählt, erhalten Sie als Hauptschöffin bzw. Hauptschöffe von dem Amts- oder Landgericht, bei dem Sie ab 1. Januar 2024 das Schöffenamt ausüben werden, ca. im November/Dezember 2023 eine Benachrichtigung über Ihre Wahl und Ihre voraussichtlichen Sitzungstermine für das Jahr 2024. Als Ersatzschöffin bzw. Ersatzschöffe erhalten Sie Nachricht von Ihrer Wahl und ggf. Ihrer Position auf der Ersatzschöffenliste.

 8.  Wenn Sie nicht gewählt wurden, sollten Sie eine Benachrichtigung erhalten, verbunden mit einem Dank, für die Wahl zur Verfügung gestanden zu haben. Erhalten Sie bis spätestens Mitte Dezember 2023 keine Nachricht über Ihre Wahl, können Sie davon ausgehen, nicht berücksichtigt worden zu sein.

 9.  Wenn Sie als Schöffin bzw. Schöffe gewählt wurden, sollten Sie sich grundlegend über das richterliche Ehrenamt informieren. In der Regel finden an den Gerichten zu Beginn der Amtsperiode Einführungsveranstaltungen bzw. Unterweisungen statt. Darüber hinaus können Sie an Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschulen, kirchlichen, sozialen oder politischen Bildungseinrichtungen teilnehmen. Zu Beginn der Amtszeit sollten Sie Ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten (Fragerecht und -technik, Beratung, Abstimmung, Beweisaufnahme, Strafzumessung, besondere Arten von Kriminalität usw.) sowie die ethischen Grundlagen des Amtes (Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Verantwortung usw.) kennen.

 10.  Die PariJus gGmbH wird Sie während der Schöffenwahl begleiten und auf die Interessenten zugeschnittene Video-Clips über Schöffen-TV anbieten. Darüber hinaus werden die Bücher „Fit fürs Schöffenamt“ in einer Neuauflage erscheinen.
Ergänzend zu den Präsenz-Veranstaltungen der Gerichte und Organisationen wird PariJus Online-Informationen zu bestimmten Themen entwickeln. Sie können gerne Vorschläge machen, was Sie interessiert. Schauen Sie regelmäßig auf unserer Webseite vorbei.

  Bewerbungsformulare:

Das ausgefüllte Formular ist an die Verwaltung Ihrer Stadt/Gemeinde bzw. an das für die Gemeinde zuständige Jugendamt zu senden.

  Besonderheiten:

  • Bewerbungsformulare Bayern
  •  In einigen Ländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) ist zusätzlich die Erklärung nach § 44a DRiG (kein Verstoß gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, keine Stasi-Mitarbeit) mit dem Bewerbungsformular einzureichen.
    Siehe hierzu die Anlagen zu den Verwaltungsvorschriften.

Schöffenwahl 2023

Ziel der Kampagne der PariJus gGmbH ist, die Qualität der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz und damit die Rechtsprechung insgesamt zu verbessern.